Kopftuchverbot in Diskussion

Written by on 28. Juni 2017

Im Ministerrat wurde das Integrationsgesetz nun endgültig beschlossen. Dabei wurde die Vollverschleierung stark debattiert. Daraus resultierte das Interesse an einem Kopftuchverbot, das sowohl freudig empfangen als auch sehr kritisiert wurde. Der Europäische Gerichtshof einigte sich, dass das Verbot unter bestimmten Voraussetzungen als gültig erachtet wird. Antigona Sej berichtet.

Die ÖVP wollte seit längerem das Integrationsgesetz erneuern da durch die derzeitige Flüchtlingslage einige Lücken in der Integration entstanden sind. Monate später wurde der Entwurf im Ministerrat genehmigt. Einige Punkte die im Integrationspaket enthalten sind, wären unter anderem die gesetzliche Absicherung des Deutschkursangebotes, ein Integrationsjahr mit Mitwirkungspflicht an Deutsch- und Wertekursen, Verbot der Koranverteilung durch Salafisten und das Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum. Die Regierungsparteien haben sich darauf geeinigt.

© Antigona SEJ

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Jedoch stieg dabei auch das Begehren nach einem allgemeinen Kopftuchverbot, was zu starken Aufruhr geführt hatte. Carla Amina Baghajati, Medienreferentin der Islamischen Glaubensgemeinschaft, setzt sich vor allem für die Rechte muslimischer Frauen ein und erachtet dieses Verbot als Symbolpolitik. Frauen sollten selbst bestimmen dürfen, wie sie sich anziehen möchten. Der Europäische Gerichtshof möchte dennoch das Kopftuchverbot unter bestimmten Voraussetzungen zulassen. Nämlich wenn unternehmensinterne Regeln das sichtbare Tragen jedes politischen, religiösen Zeichens unterbinden will und das auch begründet ist, darf das umgesetzt werden.

 

Foto: © Geralt


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